Fahrschule Fürst, Berlin, Tempelhof, Führerschein, Fahrerlaubniss, Berufskraftfahrer, Weiterbildung
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Berufskraftfahrer
Jeder C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE-Fahrer muss an einer regelmäßigen Weiterbildung teilnehmen.
Das gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, also auch für diejenigen, die heute schon eine Fahrerlaubnis besitzen
und gewerblich tätig sind!
Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden und kann in Einheiten zu mindestens 7 Stunden unterteilt werden.
Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Es sind die verschiedensten Varianten möglich.
Abschluss der ersten Weiterbildung
Die ersten 35 Stunden Weiterbildung müssen an folgenden Stichtagen absolviert sein:
• Fahrer im Personenverkehr (D-Klassen): 10.09.2013
• Fahrer im Güterverkehr (C-Klassen): 10.09.2014
In Einzelfällen ist eine Verlängerung der Fristen bis zu 2 Jahren möglich.
Eine Pflicht zur Weiterbildung besteht für die Fahrerinnen und Fahrer
• ab September 2008 für die Personenbeförderer
• ab September 2009 für die Güterbeförderer
Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Fahrerinnen und Fahrer, die
• deutsche Staatsangehörige sind,
• Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU sind, oder
• Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU
• beschäftigt oder eingesetzt werden, soweit sie im Güterkraft- oder Personenverkehr
• gewerblich Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen lenken,
• für die eine Fahrerlaubnis der C- oder D-Klassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) erforderlich ist.
Dieses Gesetz gilt nicht für Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen
• deren Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet
• der Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst und Feuerwehr von Rettungsdiensten
• die nach technischer Entwicklung, Reparatur, Wartung, technischer Untersuchung einer Probefahrt
• unterzogen werden
• zur Beförderung von Material und Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet,
• sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Wer darf ausbilden?
• Alle Fahrschulen mit der Fahrschulerlaubnis CE oder DE
• Ausbildungsbetriebe, die Berufskraftfahrer (BKF) oder Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) ausbilden
• Bildungseinrichtungen, die Umschulungen zum BKF oder FiF durchführen
• Ausbildungsstätten, die ein Anerkennungsverfahren nach dem BKrFQG erfolgreich durchlaufen
Eine dieser 3 Alternativen führt zum Erwerb der Grundqualifikation:
1. Die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation (140 Stunden Unterricht) und anschließender 90-minütiger schriftlicher Prüfung
2. Eine theoretische und praktische Prüfung von insgesamt 450-minütiger Dauer, keine Unterrichtspflicht
3. Die herkömmliche Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF) oder die Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
Die Grundqualifikation müssen nur Fahrerinnen und Fahrer absolvieren,
die ihre Fahrerlaubnis nach den folgenden Stichtagen erteilt bekommen haben:
D-Klassen: nach dem 10. September 2008 C-Klassen: nach dem 10. September 2009
Mindestvorraussetzungen bisher: Führerschein
Mindestvorraussetzungen neu: Führerschein + Grundqualifikation
Informationen über das Seminar beschleunigte Grundqualifikation im Büro, telefonisch oder persönlich.
Information zur Prüfung: www.berlin.ihk24.de